Wenn Sie sich länger als 12 Monate in der Schweiz aufhalten (Einreisedatum gemäss gültiger Aufenthaltsbewilligung), müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis und Ihre Nummernschilder eintauschen. Wir empfehlen Ihnen das Umtauschgesuch vor Ablauf der 12 Monate einzureichen, damit Sie ohne Unterbruch fahrberechtigt sind.

Wenn Sie beruflich ein Fahrzeug der Kategorien B, B1, C, C1, D, D1 oder F fahren, ist der Transport vor Erhalt des Schweizer Führerausweises nicht gestattet.

Zudem ist eine Zusatztheorieprüfung in einer unserer 3 Amtssprachen nötig – ausgenommen EU-Staaten.

Habe ich Dein Interesse geweckt?

Dann kontaktiere mich über einer der untenstehenden Möglichkeiten!

Milena Sherzad | Fahrlehrerin mit eidg. FA | Inhaberin der Fahrschule Maki, Bern

Sprachen: Deutsch, Kroatisch, Serbisch, Bosnisch, alle Slawischen Sprachen...